Welche Pausenzeiten müssen eingehalten werden? Die Pausenregelung findet sich in § 4 ArbZG: Nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine halbe Stunde Pause einzulegen; nach mehr als neun Stunden Arbeit ist eine weitere Pause von mindestens einer weiteren viertel Stunden einzulegen. Veröffentlicht 23.03.2023 11:22