Drittmittelanzeige im FIS digital erfassen und übermitteln

Nachdem Sie die Projektdaten eingegeben und für das Projekt relevante Dokumente ins FIS hochgeladen haben, legen Sie, falls für Ihr Projekt erforderlich, eine Drittmittelanzeige an. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) vom 9. April 2024, § 38 Abs. 1 sowie der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Forschung mit Mitteln Dritter (Drittmittelrichtlinie) vom 27. August 2010 sind drittmittelfinanzierte Vorhaben bzw. Projekte der Hochschulleitung anzuzeigen. 

Hierzu nutzen Sie bitte auf der Projektebene im FIS den Reiter "Anzeigen". Mit einem Mausklick auf Drittmittelanzeige anlegen gelangen Sie zu den Reitern und Eingabefeldern der Drittmittelanzeige. Hier geben Sie die zur Erstellung einer Drittmittelanzeige benötigten Daten ein, um diese im Anschluss digital zu übermitteln. Erst nach Freigabe der Drittmittelanzeige durch die Hochschulleitung kann im nächsten Schritt die Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Antrags durch die Hochschulleitung folgen.




Für eine Unterstützung bei der Erstellung der Drittmittelanzeige wenden Sie sich bitte an das  ZEFT-Team.


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