In der Registerkarte [Beihilferecht
& Vertrag] werden Informationen bzw. Daten hinterlegt, welche für die Einordnung eines Drittmittelvorhabens durch die Stabsstelle Hochschulplanung und -entwicklung (HPE) relevant sind. Erst nach einer Prüfung dieser Informationen kann die Hochschulleitung einen Antrag/Vertrag für ein Drittmittelvorhaben final zeichnen.
Projektleiter*innen müssen diese Felder nicht ausfüllen, sondern lediglich vor dem Stellen der Drittmittelanzeige das ausgefüllte Formular "Projektbeschreibung zur beihilfe- und steuerrechtlichen Einordnung" und sofern nötig einen Vertrag (Entwurf) auf Projektebene in der Registerkarte [Dokumente] hochladen.