Arbeitstage

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sieht eine Fünf-Tage-Woche als Normalfall an. Diese erstrecken sich von Montag bis Freitag; der Samstag ist also kein regulärer Arbeitstag. Dennoch haben Sie nach unserer Dienstvereinbarung die Möglichkeit, an bis zu 12 Samstagen pro Jahr zu arbeiten.