Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag arbeiten, der normalerweise nicht mein Arbeitstag ist?

Grundsätzlich dürfen Sie auch in Ausnahmefällen an einem Wochentag von Montag bis Freitag arbeiten, den Sie gegenüber der Personalabteilung nicht als regulären Arbeitstag angegeben haben. Bitte informieren Sie die Personalabteilung, wenn Sie absehbar regelmäßig an einem Tag arbeiten werden, der bislang nicht als Arbeitstag für Sie hinterlegt war. Dies ist für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs von entscheidender Bedeutung.