Wie wird die Arbeitszeit auf Dienstreisen erfasst?

Nach den landesrechtlichen Bestimmungen wird an einem Arbeitstag, an dem eine Dienstreise stattfindet, grundsätzlich die Sollarbeitszeit als erbracht angesehen. So arbeitet auch unser System: wenn Sie den Fehlgrund Dienstreise beantragen, wird Ihnen in der Zeiterfassung für diesen Tag/ diese Tage die jeweilige Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Da Sie die Beantragung des Fehlgrundes Dienstreise im Vorhinein erledigen, ist eine gesonderte Nutzung des Zeiterfassungssystems während Ihrer Dienstreise nicht erforderlich.
Sofern die Dauer Ihrer Dienstreise Ihre tägliche Sollarbeitszeit übersteigt, können Sie die Differenz bis zu 10 Stunden über eine Bruttokorrektur gutschreiben lassen. Reisezeiten über 10 Stunden können nach dem Landesrecht nur in Ausnahmefällen anerkannt werden, die Reisekostenstelle berät Sie bei Bedarf gerne hierzu.