Wie werden meine Pausen erfasst?

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass nach sechs Stunden Arbeit eine halbe Stunde Pause einzulegen ist und nach neun Stunden eine weitere Pause von mindestens einer viertel Stunde zu nehmen ist. Diese Zeiten sind hinterlegt und werden vom Zeiterfassungssystem berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Pausen so nehmen, besteht kein Handlungsbedarf.
Sofern Sie eine längere Pause planen, steht Ihnen sowohl am Terminal wie auch im Webportal das Pausensymbol (die Kaffeetasse) zur Verfügung. Mit der erstmaligen Buchung beginnt Ihre Pause, mit nochmaliger Betätigung beenden Sie Ihre Pause wieder. Weitere Pausenzeiten werden Ihnen dann nicht abgezogen, die individuell erfasste Pause ersetzt die automatisch gebuchten Pausen.
Sofern Sie ohne vorherige Buchung eine längere Pause gemacht haben, als das System von Ihrer Arbeitszeit abzieht, lösen Sie bitte eine Bruttokorrektur mit Minuszeiten aus.